Die Genossenschaft

Die Fischereigenossenschaft Mittlere Wupper entstand 2014 aus dem Zusammenschluss der Fischereigenossenschaften „Mittlere Wupper alt“ und „Stadtkreis Wupper“. Ihr Bereich umfasst die Fließstrecke der Wupper beginnend unterhalb der Wuppertalsperre bis zum Einlauf des Morsbachs in die Wupper, nahe der Müngstener Brücke. Die Genossenschaft ist im Sinne des Fischereigesetzes für die fischereiliche Hege in ihrem Gebiet verantwortlich und nimmt diese Aufgabe als Fischereiberechtigte wahr. Sie kann zu diesem Zweck auch Fischereipachtverträge oder Fischereierlaubnisverträge abschließen.

Die Genossenschaft setzt sich nach Maßgabe der Hegegemeinschaft für Gemeinschaftsprojekte wie z.B. fischereiliche Hege, Wiedereinbürgerungsmaßnahmen bedrohter Fischarten und andere sinnvolle Projekte im Zuständigkeitsbereich ein. Jüngstes Beispiel dazu ist die Kooperationsvereinbarung mit Lachszentrum Hasper Talsperre. Die Genossenschaft konnte diese Vereinbarung nach langen und zähen Verhandlungen mit dem Lachszentrum und dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen und schaffte damit die Basis, um den Lachsbesatz in der Wupper deutlich zu steigern. Gleichzeitig ermöglicht die Vereinbarung auch einen zusätzlichen privat finanzierten Besatz mit Lachsen.

Grundlage für die Bildung der Fischereigenossenschaft sind die gesetzlichen Vorgaben des Landesfischereigesetzes, insbesondere § 21 und § 22 des Landesfischereigesetzes (LFischG). § 21 legt fest, dass im Gebiet einer Gemeinde alle Fischereirechte an fließenden Gewässern einen gemeinschaftlichen Fischereibezirk bilden. § 22 bestimmt, dass: Die Fischereiberechtigten, deren Fischereirechte zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk gehören eine Fischereigenossenschaft bilden. Die Genossenschaft gilt hinsichtlich der Wahrnehmung der Fischereirechte als Fischereiberechtigte.

Genossenschaftsmitglieder sind alle Grundstückseigentümer, in Ausnahmefällen auch die Eigentümer selbständiger Fischereirechte, sofern diese im Wasserbuch eingetragen sind. Die Fischereigenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 22 Abs. 1 LFischG) und unterliegt staatlicher Aufsicht (§ 30 LFischG). Die Arbeitsgrundlagen für die Genossenschaft (Satzung, Organe, Vorstand, Gründung) sind in den weiteren Bestimmungen des Fischereigesetzes (§§ 23-29) geregelt. Satzung und Mitgliederverzeichnis müssen vor der Gründung öffentlich ausgelegt und von der Aufsichtsbehörde (Untere Fischereibehörde) genehmigt werden sowie mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sein.

Historie der Fischerei-genossenschaft Mittlere Wupper

Ursprünglich plante die Bezirksregierung Köln, alle Fischereigenossenschaften an der Wupper zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk zusammenzuschließen. Dieser Ansatz wurde allerdings verworfen, da es einerseits Widersprüche zu diesem Vorhaben gab, und auch noch nicht alle Fischereigenossenschaften an der Wupper gegründet waren. In Folge intensivierte sich die kommunal übergreifende Zusammenarbeit der Fischereigenossenschaft „Mittlere Wupper alt“ und der Fischereigenossenschaft „Stadtkreis Wuppertal“. Beide bezogen schon früh Pächter und Nutzer in fischereiliche Entscheidungen ein. Die Vorsitzenden (Breidohr/Wuttke) beantragten daher 2010 mit den Vorständen bei den zuständigen Kommunen und Bezirksregierungen einen Zusammenschluss beider Fischereibezirke. Der Bereich oberhalb der Wuppertalsperre sollte der Fischereigenossenschaft Obere Wupper zugeschlagen werden.

Neben breiter Zustimmung der Basisgenossenschaften gab es auch Widerstände bei den kommunalen Verwaltungen und übergeordneten Behörden, sowie in Teilen der Fischerei. Daher dauerte es bis ins Jahr 2014, bis das Vorhaben umgesetzt werden konnte. Aufgrund der guten internen Vorarbeiten liefen alle Arbeiten auch nach dem Zusammenschluss und unter neuem Namen „Mittlere Wupper“ reibungslos weiter. Durch den nun bestehenden rechtlichen Rahmen ist die Zusammenarbeit heute noch deutlich intensiver. Das hatte für alle Angler sehr positive Auswirkungen: So lassen sich etwa die im neu gegründeten Gewässerwartegremium besprochenen Besatzmaßnahmen deutlich günstiger umsetzen.

Außerdem hat die ebenfalls neu gegründete Hegegemeinschaft alle fischereilichen Bedingungen auf der gesamten Strecke angeglichen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um allen Jahreskarteninhabern den großen Wupperschein für das gesamte Genossenschaftsgebiet zu einem vertretbaren Preis anbieten zu können.

Der große Wupperschein

Seit 2016 besteht für die Mitglieder der Pächter- oder Nutzervereine im Genossenschaftsgebiet die Möglichkeit, den „großen Wupperschein“ zu erwerben. Mit dem großen Wupperschein kann nahezu der gesamte Verlauf der Wupper von unterhalb der Wuppertalsperre bis zum Einlauf des Morsbachs in die Wupper befischt werden. Die Strecke gliedert sich in 13 Lose. Detailinformationen und Rahmenbedingungen finden Sie HIER: (Verlinkung folgt)

Das beinhaltet der große Wupperschein

Befischbare Strecke: Vom Auslauf der Wuppertalsperre bis zum Einlauf des Morsbaches. Aufnahmegebühr: 230,00 € (Für Neumitglieder / Jugendliche zahlen die Hälfte), Kosten für den großen Schein: 250,00 € (Jugendliche zahlen die Hälfte), Zu leisten : 6 Arbeitsstunden im Jahr (Ersatzzahlung 17,50 € p. Stunde). Bisherigen Scheininhaber zahlen nur die Differenz zwischen dem alten Vereinsbeitrag und den 250,00 € für den großen Wupperschein. Die Vereinsbeiträge verbleiben in den Vereinen. Alle Überschüsse gehen auf das Konto der Hegegemeinschaft und werden wieder für das Gewässer verwendet. Scheine sind nur begrenzt verfügbar. Um eine Überfischung zu vermeiden, wird die vorherige Gesamtzahl aller Jahresfischereischeine nicht überschritten. Interessenten melden sich bitte direkt bei den Vereinen. Nur über eine Mitgliedschaft in einem der Vereine, ist ein Erwerb des großen Wupperscheines möglich.

Hintergrund und Geschichte des großen Wupperscheins

Mit dem Wanderfischprogramm an der Wupper, sowie dem Bachforellenprojekt (Besatz aus autochthonen Beständen) entstand der Gedanke, Angler und Vereine an der Wupper näher zusammenrücken lassen. So hatte sich bereits vor dem Zusammenschluss der Fischereigenossenschaften „Stadtkreis Wuppertal“ und Mittlere Wupper ein Kreis von interessierten Anglern und Vereinen zusammen getan, um diese gemeinsamen Projekte nach vorne zu bringen. Aus der Zusammenarbeit entwickelte sich auch die Idee eines großen Wupperscheins, der eine Fischerei über die Pachtgrenzen hinaus ermöglichen sollte. Die Triebfeder war etwas Neues und Einzigartiges für die Angler zu schaffen. Alle Beteiligten waren sich einig:
das versuchen wir zu realisieren. Zwei Arbeitskreise, neben dem bereits bestehen Gremium der Gewässerwarte auch die Vorstände und Verantwortlichen der Vereine setzten sich zusammen und schafften den Rahmen für:

1. Die Vereinheitlichung der fischereilichen Bedingungen wie z.B.: Fangmengen, Fanggrößen, Entnahmemengen, Köder, Watverbot, Ausnahmeregelungen etc.;

2. Die Schaffung der Grundlagen für eine Hegegemeinschaft aller Beteiligten. Hier spielten vor allem die Höhe der Beiträge in den einzelnen Vereinen und bei Pacht- und Nutzungsverantwortlichen eine zentrale Rolle.

3. Die Höhe der Aufnahmegebühren, Arbeitsdienste, Ausgleichszahlungen, sowie der rechtliche Status einer Hegegemeinschaft zu klären.

Ziel war ein gemeinsamer Vertrag, der diese Abläufe regelt, aber auch festlegt was mit den überschüssigen Geldern passiert und wie diese verwaltet werden. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass es kein „Vereinshopping“ gibt, mit dem sich einzelne Angler Vorteile über einen Vereinswechsel verschaffen konnten.

Der erste Schritt, gemeinsame fischereiliche Bedingungen, war recht bald getan. Für die anderen Themen hatten sich alle Beteiligten ein Jahr als Zeitvorgabe gegeben. Am Ende gelang es, das ambitionierte Ziel umzusetzen und Ende 2015 konnte der gemeinsame Vertrag unterzeichnet werden.

Ab dem 1.1.2016 ging der „Große Wupperschein“ in den Probelauf. Bereits im ersten Jahr nutzten zahlreiche Mitglieder die Möglichkeit und freuen sich an vielfältigen Angelmöglichkeiten und auf einer der reizvollsten Flussangelstrecken Deutschlands.

Die Streckenabschnitte

Die allgemein gültigen Fangbestimmungen des Flussgebiets Mittlere Wupper können hier heruntergeladen werden.

Darüber hinaus gelten für jeden Streckenabschnitt (LOSE) weitere Hinweise, z. B. zu Watverbot, erlaubten Ködern, Betretungsrechten etc. Diese können hier heruntergeladen werden oder in der Einzelansicht pro LOS weiter unten auf dieser Seite.

Fangbestimmungen
Gewässerkarten
Die Hegegemeinschaft

Im Bereich der Fischereigenossenschaft Mittlere Wupper haben sich vier Vereine zusammengeschlossen. Ein Erwerb des großen Wupperscheins ist nur als Mitglied in einem der Vereine möglich.

Der Vorstand

Vorsitzender

Helmut Wuttke

h.wuttke@arcor.de

Stellvertretender Vorsitzender

Elmar Weber

weber@wupperadvokaten.de

Geschäftsführung

Nora Johanna Schüth

fg.mittlere.wupper@gmail.com

Beisitzer

Regine Sonnenberg

r.sonnenberg@erfurt.com

Beisitzer

Sebastian Rabe

sebastian.rabe@stadt.wuppertal.de

Satzung der Fischereigenossenschaft „Mittlere Wupper“